Informationen zur Zählerablesung

Hinweise zur Zählerablesung

Der über die Wasseruhr gemessene Frischwasserverbrauch ist Berechnungsgrundlage des Wasserpreises und der Abwassergebühr. Aus dem jeweiligen Ableseergebnis und dem Ablesetag wird der Zählerstand zum 31.12.2024 maschinell berechnet. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in Ihrer Jahresabrechnung, die Ihnen Ende Januar 2025 zugeht.

Zählerstand richtig ablesen

Wir benötigen zur korrekten Aufnahme Ihrer Zählerdaten auch die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Hier geben wir Ihnen eine Hilfestellung, wo Sie die jeweiligen Werte auf den unterschiedlichen Zählern finden. Ihre Wasserzähler können im Gebäude verteilt oder zentral im Keller liegen.

Die Zählernummer finden Sie auf der 1. Seite dieses Anschreibens sowie auf Ihrer Wasseruhr. Für die Eingabe im Online Formular verwenden Sie bitte die Zählernummer, welche Sie auf der 1. Seite Ihres Anschreibens finden. Der Zählerstand Ihrer Wasseruhr ist in Kubikmetern (m³) angegeben. Für die Abrechnung sind lediglich die ganzzahligen Kubikmeter relevant. Kommastellen oder Stände der Rädchen brauchen Sie nicht übermitteln.

Wasserzähler der Gemeinde

Sog. Gartenwasserzähler / Abzugszähler

Gartenwasserzähler sind nichts anderes als Wohnungswasserzähler, nur dass das zum Beispiel im Freien verbrauchte Wasser nicht in die Abwassergebühren einberechnet wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.stadtwerke-hessisch-oldendorf.de.